Branchenbuch Mannheim

Nottebohm Dr., Rohoff & Kollegen, Rechtsanwälte  


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Stadtteil: Quadrate
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Kurzprofil




Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, dass eine Darlehnsforderung am Laufzeitende durch eine Lebensversicherung getilgt wird. Bleibt die Auszahlungssumme der Lebensversicherung dabei hinter dem Darlehnsbetrag zurück, so kann die Bank die verbleibende Differenz zum Darlehnsbetrag nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn sich dies eindeutig aus der Regelung des Darlehnsvertrages ergibt.

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